
sicher & stark im Beruf
Fit im Beruf – Kurse und Qualifikationen für Sicherheit, Gesundheit & Führung
Zusatzqualifikationen
- Betriebssanitäter Ausbildung
- Betriebssanitäter Fortbildung
- Brandschutzhelfer Ausbildung
- Betrieblicher Ersthelfer - Aus- und Fortbildung
- Ersthelfende in Kindertagesstätten und Grundschulen
Berufliche Weiterentwicklung
- Qualifizierung betrieblicher Multiplikatoren
- Kurse und Angebote zum Thema Resilienz und Gesundheit
- Coaching für Führungskräfte
Betriebssanitäter
Was sind Betriebssanitäter?
Betriebssanitäter sind umfangreicher ausgebildet als Ersthelfende. Die Grundausbildung dauert 64 UE. Der anschließende Aufbaulehrgang noch einmal 32 UE. Damit wird deutlich, dass Betriebssanitäter in der erweiterten Ersten Hilfe tätig sein können. Dies ist auf großen Baustellen, in großen Betrieben oder in Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial erforderlich. Betriebssanitäter helfen zum Beispiel dem Betriebsarzt oder dem Rettungsdienst. Sie können kleinere Verletzungen bereits selbständig versorgen oder sich um die ordnungsgemäße Desinfektion des Erste Hilfe Materials im Betrieb kümmern. Zudem können sie verantwortlich bei der Dokumentation von Hilfeleistungen im Betrieb mitwirken.
Betriebssanitäter, die auf Baustellen tätig sind, haben es am häufigsten mit Sturz- und Absturzunfällen von Gerüsten, Dächern, Leitern oder durch Stolpern und Rutschen zu tun. Im Jahr 2016 gab es beispielsweise etwa 20.000 Sturz- und Absturzunfälle. Dies waren 19,4 % aller Arbeitsunfälle (Quelle: www.arbeitsschutz-portal.de).
Rechtliches zum Thema Betriebssanitätsdienst
Alle Unternehmen in Deutschland müssen erforderliche Maßnahmen treffen, die zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen. Diese Vorgaben macht die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention.
Mindestens ein/e Betriebssanitäter ist erforderlich in Betriebsstätten mit
- mehr als 1500 anwesenden beschäftigten Versicherten
- mehr als 250 anwesenden beschäftigten Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
- mehr als 100 anwesenden beschäftigten Versicherten auf Baustellen
Brandschutz
Brandschutz wird grundsätzlich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz untergliedert. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen der bauliche, der anlagentechnische sowie der organisatorische Brandschutz. Zum abwehrenden Brandschutz zählt man im Grunde die Maßnahmen der Feuerwehr.
Zum organisatorischen Brandschutz gehört für manche Betriebe zum Beispiel ein Brandschutzkonzept und bei Bedarf die Bestellung eines internen oder externen Brandschutzbeauftragten, der den Unternehmer in Fragen des Brandschutzes berät und unterstützt. Weiterhin zählt man die Brandschutzordnung dazu, die für Beschäftigte und Kunden/Besucher quasi als Hausordnung im Falle eines Brandes zu lesen ist. Flucht- und Rettungspläne stellen die Flucht- und Rettungswege in öffentlichen und gewerblichen Räumen zum nächstmöglichen Ausgang oder zu einem sicheren Ort dar. Ebenfalls gehört die Ausstattung des Betriebes mit ausreichend Feuerlöschern dazu. Nicht zuletzt hat der Arbeitgeber ausreichend Brandschutzhelfer zu qualifizieren. Die Unterweisung aller Beschäftigten zum Vorgehen im Falle eines Brandes, ggf. mit einer Evakuierungsübung gehören ebenfalls zum organisatorischen Brandschutz.
Oberstes Ziel im Betrieblichen Brandschutz ist der Schutz des Lebens von Beschäftigten, Besuchern und Kunden. Alle Maßnahmen, die einen Brandausbruch und die Brandausbreitung verhindern können, die Rettungswege sichern und die der Durchführung erster Selbsthilfemaßnahmen und der Unterstützung der Feuerwehr und Rettungsdienste dienen, zählen zu den Maßnahmen des Betrieblichen Brandschutzes.
Was können wir für Unternehmen im Bereich des Brandschutzes tun?
- Ausbildung der Brandschutzhelfer
- Unterweisung der Beschäftigten
- Feuerlöschübungen
- Ausbildung von Evakuierungshelfern
- Evakuierungsübungen
- Bereitstellung von Brandschutzbeauftragten
- Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
- Vermittlung von Brandschutzingenieuren für Brandschutzkonzepte und allgemeine Beratung
Rechtliche Aspekte im Brandschutz
In § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
In § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigten zu benennen, die die Aufgaben der Ersten Hilfe (=Ersthelfer), der Brandbekämpfung (=Brandschutzhelfer) und der Evakuierung der Mitarbeiter/Besucher (=Evakuierungshelfer) übernehmen.
- Arbeitsschutzgesetz
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung
- ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 - Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4 - Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme
- MusterBauOrdnung - § 14
Betrieblicher Ersthelfer
Warum Erste Hilfe leisten
Im Ernstfall zu wissen, was zu tun ist, kann Leben retten! Erste-Hilfe-Kurse sind in unserem täglichen Miteinander unverzichtbar. Es gibt viele Situationen, in denen es auf schnelle Hilfe ankommt. Mit dem richtigen Wissen und ein paar geübten Handgriffen kann oft das Schlimmste verhindert werden.
In Deutschland ereignen sich pro Minute durchschnittlich zwei Arbeitsunfälle. Alle 18 Sekunden geschieht ein Unfall mit Kindern. Auch bei plötzlich eintretenden Notfällen wie Kreislaufversagen, Schlaganfall oder Herzinfarkt ist sofortiges Handeln erforderlich. Wir nehmen Dir die Angst vor solchen Situationen und machen Dir Mut zu helfen, wenn es darauf ankommt.
Rechtliches zum Thema Erste Hilfe findest Du hier. Deine Unternehmerpflicht findest Du ganz konkret hier.
Kursorganisation und Kosten
Unsere Kurse in Erster Hilfe finden überwiegend im Betrieb, in der Schule oder im Kindergarten statt. Unsere Trainer und Lehrkräfte sind dafür bundesweit unterwegs. An unseren Standorten finden auch Kurse statt.
Anmerkungen zu unseren Kursgebühren:
- Unsere Kurse gehen über den „Standard-Lehrgang“ hinaus. Wir nutzen zum Beispiel mehr als das geforderte Unterrichtsmaterial, wir geben Kurse in Fremdsprachen und wir verteilen unsere Kurse auf Kundenwunsch gerne auch auf mehr als einen Tag. Bei Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) reduzieren sich die Kursgebühren um die tatsächlich anwesenden und abrechenbaren Teilnehmenden multipliziert mit dem jeweils zum Kurstag gültigen Abrechnungssatz für eine Ausbildung in Erster Hilfe bzw. für eine Fortbildung in Erster Hilfe oder einer Schulung in Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die konkreten Kosten für einen Betrieb, eine Schule, einen Kindergarten oder einen Verein können damit auf null Euro reduziert werden.
- Mitgliedsunternehmen der BGW (Antrag für BGW Mitgliedsunternehmen) und der BGN (Antrag für BGN Mitgliedsunternehmen) müssen vor Kursbeginn einen Antrag stellen.
- Die Teilnahmebescheinigungen erhältst Du in elektronischer Form, weil wir wertvolle Ressourcen und einen erhöhten CO2 Ausstoß durch den Ausdruck und das verwendete Papier vermeiden wollen. Wir hoffen, diese Vorgehensweise findest Du ebenfalls gut.
Weitere Informationen zur möglichen Kostenübernahme findest Du hier.
FAQs
Wer muss BetriebssanitäterInnen bereitstellen/einsetzen?
Das hängt von der Größe und ggf. von den Unfallrisiken der Betriebsstätte oder des Unternehmens ab. In Betriebsstätten mit mehr als 1500 Beschäftigten wird zumindest ein Betriebssanitäter regelmäßig benötigt. Darunter und ab 251 Beschäftigten ist der Einsatz abhängig von der Unfallgefahr des Betriebes. Baustellen benötigen bereits ab 100 Beschäftigten einen Betriebssanitäter.
Was sind Brandschutzhelfende?
Brandschutzhelfende sind geschult darin, Entstehungsbrände zu verhindern und kennen die betrieblichen und räumlichen Gegebenheiten besonders gut, so dass sie zum Beispiel auch für Evakuierungen im Falle eines Brandes eingesetzt werden können.
Wieviele Brandschutzhelfende benötigt ein Betrieb oder Unternehmen?
Jeder Betrieb benötigt Brandschutzhelfende. Als Faustformel kann man sagen, dass pro Ersthelfender auch ein Brandschutzhelfender anwesend sein sollte.
Wieviele Ersthelfende benötigt ein Betrieb?
Ab bereits 2 angestellten Versicherten mindestens einen Ersthelfenden. Bei größeren Betrieben mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten. Dabei sollten Urlaube, Schichtzeiten und Krankzeiten berücksichtigt werden. Diese Mindestanzahl an Ersthelfenden soll jederzeit zur Verfügung stehen, so dass immer eine schnelle und kompetente Erste Hilfe sichergestellt ist.
Wer sollte Ersthelfender werden?
Grundsätzlich kann jeder Ersthelfende werden. Unsere Empfehlung: Aus allen Bereichen des Betriebes (sowohl örtlich als auch funktional gesehen) und durch alle Hierarchien hinweg Ersthelfende bereit zu bestellen. Wichtig ist vielleicht auch, dies ausreichend innerbetrieblich zu würdigen.
